Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte

EU-Hinweis: Gesetzliche Gewährleistung

GESETZLICHE GEWÄHRLEISTUNG. Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden. Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen oder nicht bestimmungsgemäß funktionieren. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten: kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises. In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr. Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land scannen Sie den QR-Code oder fragen Sie den Verkäufer: europa.eu/youreurope/garantien. Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten? 1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich. 2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug. Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.
europa.eu/youreurope/garantienWeitere Informationen im Portal „Ihr Europa“ der Europäischen Union

Gewährleistung und Mängelrechte bei uns

Welche Tuningteile sind legal?

Viele Autofahrer fragen sich, welche Veränderungen am Fahrzeug erlaubt sind. Die Antwort hängt oft vom Zulassungsstatus des jeweiligen Teils ab.

Teile mit ABE – direkt nutzbar

Teile mit ABE dürfen im Rahmen der ABE-Bedingungen direkt im Straßenverkehr genutzt werden. Die ABE beschreibt genau, für welche Fahrzeuge und unter welchen Bedingungen das Teil gilt.

Teile mit Teilegutachten – nach Eintragung nutzbar

Teile mit Teilegutachten müssen vor der Nutzung im Straßenverkehr eingetragen werden. Die Eintragung erfolgt durch TÜV, DEKRA oder GTÜ.

Teile ohne Straßenzulassung – nicht für den Straßenverkehr

Manche Teile sind ausdrücklich nicht für den Straßenverkehr zugelassen. Diese Teile dürfen im öffentlichen Straßenverkehr nicht verwendet werden.

Wann ist Vorsicht geboten?

Bei Teilen mit unbekanntem Zulassungsstatus: immer vor dem Einbau prüfen, ob das Teil für den Straßenverkehr zugelassen ist. Im Zweifel eine Prüforganisation kontaktieren.

Häufige Fragen

Darf ich einen Cold Air Intake einbauen?

Das hängt vom Zulassungsstatus des jeweiligen Produkts ab. Viele Cold Air Intakes haben eine ABE und sind direkt straßenzugelassen. Bitte prüfen Sie den Status des jeweiligen Produkts.

Sind Tieferlegungsfedern legal?

Tieferlegungsfedern sind oft mit ABE oder Teilegutachten erhältlich. Mit ABE sind sie direkt nutzbar. Mit Teilegutachten muss eine Eintragung erfolgen.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Ob ein Teil im Straßenverkehr zulässig ist, richtet sich nach seiner Zulassung (ABE, Teilegutachten, ECE) – der Status steht am jeweiligen Artikel. Bitte informiere dich vor dem Umbau bei einer anerkannten Prüforganisation oder Fachwerkstatt.