Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte

EU-Hinweis: Gesetzliche Gewährleistung

GESETZLICHE GEWÄHRLEISTUNG. Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden. Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen oder nicht bestimmungsgemäß funktionieren. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten: kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises. In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr. Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land scannen Sie den QR-Code oder fragen Sie den Verkäufer: europa.eu/youreurope/garantien. Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten? 1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich. 2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug. Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.
europa.eu/youreurope/garantienWeitere Informationen im Portal „Ihr Europa“ der Europäischen Union

Gewährleistung und Mängelrechte bei uns

Gewährleistung & Garantie

Ihre Rechte bei mangelhafter Ware – verständlich zusammengefasst.

EU-Hinweis zur gesetzlichen Gewährleistung

GESETZLICHE GEWÄHRLEISTUNG. Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden. Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen oder nicht bestimmungsgemäß funktionieren. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten: kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises. In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr. Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land scannen Sie den QR-Code oder fragen Sie den Verkäufer: europa.eu/youreurope/garantien. Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten? 1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich. 2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug. Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.
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1. Gesetzliche Gewährleistung: mindestens zwei Jahre

Für alle Waren, die Sie bei uns kaufen, gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht (§§ 434 ff. BGB). Ihr Vertragspartner und Ansprechpartner ist der Verkäufer, die KTH Parts GmbH – nicht der Hersteller.

Für Verbraucher beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Wir verkaufen ausschließlich Neuware; eine kürzere Frist ist nicht vereinbart.

Zeigt sich ein Mangel innerhalb eines Jahres nach der Übergabe, wird vermutet, dass die Ware bereits bei Übergabe mangelhaft war (§ 477 BGB). Wir müssten dann das Gegenteil beweisen.

2. Ihre Rechte bei einem Mangel

  • Kostenlose Reparatur oder Ersatzlieferung. Sie wählen, ob der Mangel durch Nachbesserung (Reparatur) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache behoben wird (§ 439 BGB). Die dafür erforderlichen Kosten, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, tragen wir.
  • Aus- und Einbau. Haben Sie das mangelhafte Teil gemäß seiner Art und seinem Verwendungszweck in Ihr Fahrzeug eingebaut, bevor der Mangel offenbar wurde, ersetzen wir die erforderlichen Aufwendungen für den Ausbau des mangelhaften und den Einbau des nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Teils (§ 439 Abs. 3 BGB).
  • Minderung oder Rücktritt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, verweigern wir sie oder ist sie Ihnen unzumutbar, können Sie den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten und erhalten den Kaufpreis vollständig erstattet (§§ 437, 440, 441 BGB).
  • Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen nach den gesetzlichen Vorschriften und § 10 unserer AGB.

Verlängerung nach Reparatur. Beheben wir einen Mangel durch Nachbesserung, verlängert sich die Verjährungsfrist für Ihre Mängelansprüche einmalig um zwölf Monate (§ 475e BGB, für ab dem 31.07.2026 geschlossene Kaufverträge). Vor der Nacherfüllung weisen wir Sie darauf hin, dass Sie zwischen Reparatur und Ersatzlieferung wählen können.

3. So melden Sie einen Mangel

  1. Melden Sie sich bitte so bald wie möglich, nachdem Sie den Mangel bemerkt haben.
  2. Nennen Sie Ihre Bestellnummer, beschreiben Sie den Mangel und fügen Sie nach Möglichkeit Fotos bei. Bewahren Sie Rechnung oder Bestellbestätigung als Kaufnachweis auf.
  3. Wir stimmen dann mit Ihnen die Rücksendung ab. Bitte schicken Sie Ware nicht ohne Absprache zurück, damit wir Ihnen eine kostenlose Rücksendung bereitstellen können.

KTH Parts GmbH, Am Tönniesberg 16, 30453 Hannover, Deutschland
E-Mail: info@kthshop.de · Telefon: +49 (0)511 56968381

Gewöhnlicher Verschleiß sowie Schäden durch unsachgemäßen Einbau, Veränderung oder Gebrauch nach der Lieferung sind keine Mängel der Ware.

4. Garantien von Herstellern

Eine eigene Garantie geben wir nicht. Manche Hersteller gewähren freiwillig eine Garantie. Bedingungen, Dauer und Ablauf ergeben sich dann aus der Garantieerklärung des Herstellers. Eine Garantie gilt zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung; Ihre gesetzlichen Rechte uns gegenüber bleiben unberührt und sind unentgeltlich.

Gewährt ein Hersteller eine kostenlose Haltbarkeitsgarantie für die gesamte Ware mit einer Dauer von mehr als zwei Jahren, zeigt die Produktseite die EU-Kennzeichnung „GARAN“.

5. Geschäftskunden

Für Unternehmer (§ 14 BGB) beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein Jahr ab Ablieferung, mit den in § 9 unserer AGB genannten Ausnahmen. § 377 HGB bleibt unberührt. Die Beweislastvermutung (§ 477 BGB) und die Verlängerung nach Reparatur (§ 475e BGB) gelten nur für Verbraucher.

6. Widerrufsrecht und Streitbeilegung

Die Gewährleistung besteht unabhängig von Ihrem 14-tägigen Widerrufsrecht; siehe Widerrufsbelehrung.

Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).