Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte

EU-Hinweis: Gesetzliche Gewährleistung

GESETZLICHE GEWÄHRLEISTUNG. Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden. Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen oder nicht bestimmungsgemäß funktionieren. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten: kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises. In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr. Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land scannen Sie den QR-Code oder fragen Sie den Verkäufer: europa.eu/youreurope/garantien. Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten? 1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich. 2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug. Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.
europa.eu/youreurope/garantienWeitere Informationen im Portal „Ihr Europa“ der Europäischen Union

Gewährleistung und Mängelrechte bei uns

ABE, Teilegutachten & ECE einfach erklärt

Wenn du ein Zubehörteil oder Tuning-Produkt kaufst, begegnest du schnell Begriffen wie ABE, Teilegutachten oder ECE-Kennzeichnung. Was das bedeutet und was du wissen musst, erklären wir hier einfach.

Was ist eine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis)?

Eine ABE ist eine offizielle Genehmigung des Kraftfahrtbundesamts (KBA), die bestätigt, dass ein bestimmtes Teil für bestimmte Fahrzeuge zugelassen ist. Mit einer ABE darfst du das Teil im Rahmen der ABE-Bedingungen im Straßenverkehr nutzen, ohne eine Eintragung beim TÜV oder einer anderen Prüforganisation.

Wichtig: Lies die ABE-Bedingungen immer sorgfältig. Sie beschreiben, für welche Fahrzeuge das Teil gilt und welche Auflagen zu beachten sind.

Was ist ein Teilegutachten?

Ein Teilegutachten (auch Gutachten nach §19 StVZO) ist ein Dokument, das bestätigt, dass ein Teil grundsätzlich technisch geeignet ist. Mit einem Teilegutachten kannst du eine Eintragung bei einer Prüforganisation (TÜV, DEKRA, GTÜ) beantragen. Ohne Eintragung darfst du das Teil nicht im Straßenverkehr nutzen.

Was bedeutet ECE-Kennzeichnung?

Eine ECE- oder E-Kennzeichnung bedeutet, dass das Teil in Europa nach einheitlichen Standards geprüft wurde. Ob es für dein konkretes Fahrzeug und den geplanten Einsatzzweck zulässig ist, solltest du vor dem Einbau prüfen.

Wann ist eine Eintragung erforderlich?

Eine Eintragung ist immer dann erforderlich, wenn das Teil keine ABE hat oder das Teilegutachten eine Eintragung vorschreibt. Die Eintragung erfolgt in der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II.

Häufige Fragen

Kann ich ein Teil mit Teilegutachten sofort fahren?

Nein. Ein Teilegutachten erlaubt dir, eine Eintragung zu beantragen. Erst nach der Eintragung durch eine anerkannte Prüforganisation darfst du das Teil im Straßenverkehr nutzen.

Was passiert, wenn ich ohne Eintragung fahre?

Das Fahren ohne notwendige Eintragung kann als Verstoß gegen die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) geahndet werden. Im Schadensfall kann es zu Problemen mit der Versicherung kommen.

Muss ich die ABE immer im Auto mitführen?

Es ist empfehlenswert, die ABE oder eine Kopie im Fahrzeug mitzuführen, um sie bei einer Kontrolle vorzeigen zu können.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Ob ein Teil im Straßenverkehr zulässig ist, richtet sich nach seiner Zulassung (ABE, Teilegutachten, ECE) – der Status steht am jeweiligen Artikel. Bitte informiere dich vor dem Umbau bei einer anerkannten Prüforganisation oder Fachwerkstatt.