Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte

EU-Hinweis: Gesetzliche Gewährleistung

GESETZLICHE GEWÄHRLEISTUNG. Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden. Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen oder nicht bestimmungsgemäß funktionieren. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten: kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises. In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr. Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land scannen Sie den QR-Code oder fragen Sie den Verkäufer: europa.eu/youreurope/garantien. Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten? 1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich. 2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug. Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.
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Gewährleistung und Mängelrechte bei uns

KW Stilllegungssatz für elektronische Dämpfung passend für BMW 5er G30 (Abbildung ähnlich)

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Produktbeschreibung

Hier finden Sie alle technischen Spezifikationen passend für: KW Stilllegungssatz für elektronische Dämpfung | passend für BMW 5er G30.

KW Stilllegungssatz für elektronische Dämpfung passend für BMW 5er G30

KW Stilllegungssatz für die elektronische Dämpferregelung: verhindert Fehlermeldungen, wenn die Seriendämpfer durch Bauteile ohne elektronische Regelung ersetzt werden.

Eintragungsfrei laut Hersteller Original KW

Was ist das für ein Produkt?

Werden elektronisch geregelte Seriendämpfer gegen ein Gewindefahrwerk ohne Regelung getauscht, meldet das Steuergerät einen Fehler. Der Stilllegungssatz deaktiviert die Regelung fachgerecht, die Warnmeldung im Kombiinstrument bleibt aus.

Technische Details & Konstruktion

  • Technische Daten siehe Herstellerunterlagen (Downloads)

Vorteile & Nutzen

  • Keine Fehlermeldungen nach dem Fahrwerkswechsel
  • Fahrzeugspezifisch abgestimmt

Lieferumfang & Montagehinweise

Im Lieferumfang enthalten

  • 1 Stück

Montage & Einbau

  • Anschluss nach Einbauanleitung an die vorhandenen Steckverbindungen
  • Einbau durch Fachbetrieb empfohlen

Fahrzeugkompatibilität

„Passend für“ beschreibt ausschließlich die technische Fahrzeugkompatibilität.

Welche Fahrzeuge genau passen – Baureihe, Motorisierung und Baujahr –, zeigt die geprüfte Übersicht „Fahrzeugkompatibilität“ auf dieser Seite. Sie wird direkt aus unserer Fahrzeugdatenbank erzeugt und ist immer aktuell.

Vor der Bestellung bitte Baujahr, Motorkennung und Ausstattung prüfen. Bei Unsicherheit helfen wir gerne weiter.

Häufige Fragen vor dem Kauf

Passt das Produkt an mein Fahrzeug?

Das Produkt ist für BMW 5er G30 ausgelegt. Bitte gleichen Sie Modell, Baujahr und Ausstattung mit der Tabelle oben ab oder fragen Sie uns vor der Bestellung.

Muss das Produkt eingetragen werden?

Laut Hersteller ist für dieses Teil keine Eintragung in die Fahrzeugpapiere erforderlich (z. B. Ersatzteil in Serienabmessung). Maßgeblich sind die Herstellerangaben und die Einbauhinweise.

Ist der Einbau schwierig?

Der Einbau erfordert Fachwissen und passendes Werkzeug. Wir empfehlen die Montage durch einen Fachbetrieb.

Wichtige Hinweise & rechtliche Information

Hinweis zur Zulassung: Laut Hersteller ist für dieses Teil keine Eintragung in die Fahrzeugpapiere erforderlich (z. B. Ersatzteil in Serienabmessung). Maßgeblich sind die Herstellerangaben und die Einbauhinweise. Eine ABE oder sonstige Teilegenehmigung ist damit nicht verbunden; bitte prüfen Sie vor der Montage, ob das Teil für Ihr Fahrzeug passt und unverändert in Serienabmessung verbaut wird.

Hinweis zur Fahrzeugkompatibilität: „Passend für BMW" ist eine rein technische Kompatibilitätsangabe. Das Produkt ist kein Originalprodukt des Fahrzeugherstellers und steht, sofern nicht ausdrücklich angegeben, in keiner geschäftlichen Verbindung zum jeweiligen Fahrzeughersteller. Alle Markennamen dienen ausschließlich der Identifikation kompatibler Fahrzeuge.

Montage: Die Montage sollte ausschließlich durch eine qualifizierte Fachwerkstatt erfolgen.

Lieferumfang

  • 1 Stück

Fahrzeugkompatibilität

Dieses Produkt ist kompatibel mit folgenden Fahrzeugen. „Passend für [Marke]“ beschreibt ausschließlich die Fahrzeugkompatibilität.

FahrzeugMotorKarosserieBaujahr
BMW 5er G30518d (100 kW)–ab 2017
BMW 5er G30518d Mild-Hybrid (100 kW)–ab 2017
BMW 5er G30518d · 150 PS · B47D20–2018–2024
BMW 5er G30518d Mild-Hybrid · 150 PS · B47D20–2020–2024
BMW 5er G30520d (120 kW)–ab 2017
BMW 5er G30520d Mild-Hybrid (120 kW)–ab 2017
BMW 5er G30520d xDrive (120 kW)–ab 2017
BMW 5er G30520i (120 kW)–ab 2017
BMW 5er G30520i Mild-Hybrid (120 kW)–ab 2017
BMW 5er G30520i · 184 PS · B48B20–2017–2020
BMW 5er G30520i Mild-Hybrid · 184 PS · B48B20–2020–2024
BMW 5er G30520d · 190 PS · B47D20–2017–2020
BMW 5er G30520d Mild-Hybrid · 190 PS · B47D20–2020–2024
BMW 5er G30520d xDrive Mild-Hybrid · 190 PS · B47D20–2020–2024
BMW 5er G30520d xDrive · 190 PS · B47D20–2017–2020
BMW 5er G30520i (155 kW)–ab 2017
BMW 5er G30525d (155 kW)–ab 2017
BMW 5er G30525d · 231 PS · B47D20–2017–2019
BMW 5er G30530i Mild-Hybrid (180 kW) · B48B20–2022–2024
BMW 5er G30530i xDrive Mild-Hybrid (180 kW) · B48B20–2022–2024
BMW 5er G30530d Mild-Hybrid (183 kW)–ab 2017
BMW 5er G30530d xDrive Mild-Hybrid (183 kW)–ab 2017
BMW 5er G30530i · 252 PS · B48B20–2017–2020
BMW 5er G30530i Mild-Hybrid · 252 PS · B48B20–2020–2022
BMW 5er G30530i xDrive Mild-Hybrid · 252 PS · B48B20–2020–2022
BMW 5er G30530i xDrive · 252 PS · B48B20–2017–2020
BMW 5er G30530d · 265 PS · B57D30–2017–2020
BMW 5er G30530d xDrive · 265 PS · B57D30–2017–2020
BMW 5er G30530d Mild-Hybrid · 286 PS · B57D30–2020–2024
BMW 5er G30530d xDrive Mild-Hybrid · 286 PS · B57D30–2020–2024
BMW 5er G30540d xDrive · 320 PS · B57D30–2017–2020
BMW 5er G30540i xDrive Mild-Hybrid · 333 PS · B58B30–2020–2024
BMW 5er G30540d xDrive Mild-Hybrid · 340 PS · B57D30–2020–2024
BMW 5er G30540i xDrive · 340 PS · B58B30–2017–2020
BMW 5er G30540i xDrive (265 kW)–ab 2017
BMW 5er G30M550d xDrive · 400 PS · B57D30S0–2017–2020

⚠ Vor der Bestellung bitte Baujahr, Motorkennung und Ausstattung prüfen. Bei Unsicherheit gerne Kontakt aufnehmen – wir helfen weiter.

Produktsicherheit

Angaben gemäß Verordnung (EU) 2023/988 (GPSR).

Hersteller
KW
Aspachweg 14, 74427 Fichtenberg, Deutschland
info@kwautomotive.de

KW

KW Stilllegungssatz für elektronische Dämpfung | passend für BMW 5er G30

SKU KW68511383


403,41 €

inkl. 19% MwSt., zzgl. Versand

Eintragungsfrei laut HerstellerLieferzeit nach Deutschland:1–2 Werktage

Versand nach Deutschland: ab 8,00 € (DHL Paket)

KW Stilllegungssatz für elektronische Dämpfung passend für BMW 5er G30.

  • Keine Fehlermeldungen nach dem Fahrwerkswechsel
  • Fahrzeugspezifisch abgestimmt

Laut Hersteller ist für dieses Teil keine Eintragung in die Fahrzeugpapiere erforderlich (z. B. Ersatzteil in Serienabmessung). Maßgeblich sind die Herstellerangaben und die Einbauhinweise. Eine ABE oder sonstige Teilegenehmigung ist damit nicht verbunden; bitte prüfen Sie vor der Montage, ob das Teil für Ihr Fahrzeug passt und unverändert in Serienabmessung verbaut wird.

„Passend für BMW" ist eine rein technische Kompatibilitätsangabe. Das Produkt ist kein Originalprodukt des Fahrzeugherstellers und steht, sofern nicht ausdrücklich angegeben, in keiner geschäftlichen Verbindung zum jeweiligen Fahrzeughersteller. Alle Markennamen dienen ausschließlich der Identifikation kompatibler Fahrzeuge.

Änderungen am Fahrzeug können Auswirkungen auf Garantie- oder Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Fahrzeughersteller oder Fahrzeugverkäufer haben. Bitte klären Sie dies vor dem Einbau mit dem Fahrzeughersteller, Händler oder einer Fachwerkstatt. Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte für dieses Teil uns gegenüber bleiben davon unberührt.

GESETZLICHE GEWÄHRLEISTUNG. Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden. Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen oder nicht bestimmungsgemäß funktionieren. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten: kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises. In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr. Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land scannen Sie den QR-Code oder fragen Sie den Verkäufer: europa.eu/youreurope/garantien. Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten? 1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich. 2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug. Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.
europa.eu/youreurope/garantienWeitere Informationen im Portal „Ihr Europa“ der Europäischen Union

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  • Gesetzliche Gewährleistung
  • Bewertungen

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