Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte

EU-Hinweis: Gesetzliche Gewährleistung

GESETZLICHE GEWÄHRLEISTUNG. Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden. Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen oder nicht bestimmungsgemäß funktionieren. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten: kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises. In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr. Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land scannen Sie den QR-Code oder fragen Sie den Verkäufer: europa.eu/youreurope/garantien. Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten? 1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich. 2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug. Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.
europa.eu/youreurope/garantienWeitere Informationen im Portal „Ihr Europa“ der Europäischen Union

Gewährleistung und Mängelrechte bei uns

DBS & DB9 | Capristo - EVCU-1 programmable controller Non-ECE/Export Version

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Produktbeschreibung

Hier finden Sie alle technischen Spezifikationen passend für: Capristo - Programmierbares Steuergerät EVCU-1, Export-Version | passend für Aston Martin DBS / DB9.

Steuergerät EVCU-1 (Export-Version) passend für Aston Martin DBS / DB9

Das Capristo-Steuergerät EVCU-1 steuert die Abgasklappen der Capristo-Klappenabgasanlage und wird hier in der Export-Version für den Aston Martin DBS und DB9 angeboten.

Steuergerät EVCU-1 Programmierbar Export-Version

Was ist das für ein Produkt?

Es handelt sich um das programmierbare Steuergerät EVCU-1 des Herstellers Capristo für den Aston Martin DBS und DB9. Es dient der Steuerung der Abgasklappen einer Capristo-Klappenabgasanlage und wird laut Artikelbezeichnung als Export-Version geliefert.

Technische Details & Konstruktion

  • Bauteil: Steuergerät EVCU-1
  • Programmierbar
  • Ausführung: Export-Version
  • Vorgesehene Fahrzeuge: Aston Martin DBS / DB9

Vorteile & Nutzen

  • Abgasklappen frei programmierbar
  • Passend zur Capristo-Klappenabgasanlage

Lieferumfang & Montagehinweise

Im Lieferumfang enthalten

  • Steuergerät EVCU-1

Montage & Einbau

  • Der Anschluss an die Fahrzeugelektrik sollte durch eine Fachwerkstatt erfolgen.
  • Einbau durch Fachbetrieb empfohlen

Fahrzeugkompatibilität

„Passend für“ beschreibt ausschließlich die technische Fahrzeugkompatibilität.

ModellKarosserieMotorBaujahr
Aston Martin DB7/DB9/DB11/DB12 DB9––2004–2016

Vor der Bestellung bitte Baujahr, Motorkennung und Ausstattung prüfen. Bei Unsicherheit helfen wir gerne weiter.

Häufige Fragen vor dem Kauf

Passt das Produkt an mein Fahrzeug?

Das Produkt ist für Aston Martin DBS / DB9 ausgelegt. Bitte gleichen Sie Modell, Baujahr und Ausstattung mit der Tabelle oben ab oder fragen Sie uns vor der Bestellung.

Muss das Produkt eingetragen werden?

Dieses Produkt hat keine Straßenzulassung und ist ein reines Vorführ- und Ausstellungsstück.

Ist der Einbau schwierig?

Der Einbau erfordert Fachwissen und passendes Werkzeug. Wir empfehlen die Montage durch einen Fachbetrieb.

Wichtige Hinweise & rechtliche Information

Hinweis zur Zulassung: Dieses Produkt ist ein reines Vorführ- und Ausstellungsstück. Keine Nutzung auf öffentlicher Straße, Rennstrecke oder im Motorsport.

Herstellerhinweis: Laut Artikelbezeichnung handelt es sich um eine Non-ECE-/Export-Version.

Hinweis zur Fahrzeugkompatibilität: „Passend für Aston Martin" ist eine rein technische Kompatibilitätsangabe. Das Produkt ist kein Originalprodukt des Fahrzeugherstellers und steht, sofern nicht ausdrücklich angegeben, in keiner geschäftlichen Verbindung zum jeweiligen Fahrzeughersteller. Alle Markennamen dienen ausschließlich der Identifikation kompatibler Fahrzeuge.

Montage: Die Montage sollte ausschließlich durch eine qualifizierte Fachwerkstatt erfolgen.

Fahrzeugkompatibilität

Dieses Produkt ist kompatibel mit folgenden Fahrzeugen. „Passend für [Marke]“ beschreibt ausschließlich die Fahrzeugkompatibilität.

FahrzeugMotorKarosserieBaujahr
Aston Martin DB9 AM802alle Motorisierungen–2004–2016
Aston Martin DBS (2007)alle Motorisierungen–2007–2012

⚠ Vor der Bestellung bitte Baujahr, Motorkennung und Ausstattung prüfen. Bei Unsicherheit gerne Kontakt aufnehmen – wir helfen weiter.

Produktsicherheit

Angaben gemäß Verordnung (EU) 2023/988 (GPSR).

Hersteller
Capristo
Kalmecke 5, 59846 Sundern, Deutschland
info@capristo.de

Capristo

Capristo - Programmierbares Steuergerät EVCU-1, Export-Version | passend für Aston Martin DBS / DB9

SKU 04 AZ 007 03 011-4


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inkl. 19% MwSt., zzgl. Versand

Ohne StraßenzulassungWird für Sie bestellt · Lieferzeit nach Deutschland:1–4 Wochen

Versand nach Deutschland: ab 10,00 € (DHL Paket) · Gewicht: 2 kg

Programmierbares Steuergerät EVCU-1 von Capristo in der Export-Version, passend für den Aston Martin DBS und DB9.

Dieses Produkt ist ein reines Vorführ- und Ausstellungsstück. Keine Nutzung auf öffentlicher Straße, Rennstrecke oder im Motorsport.

„Passend für Aston Martin" ist eine rein technische Kompatibilitätsangabe. Das Produkt ist kein Originalprodukt des Fahrzeugherstellers und steht, sofern nicht ausdrücklich angegeben, in keiner geschäftlichen Verbindung zum jeweiligen Fahrzeughersteller. Alle Markennamen dienen ausschließlich der Identifikation kompatibler Fahrzeuge.

Änderungen am Fahrzeug können Auswirkungen auf Garantie- oder Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Fahrzeughersteller oder Fahrzeugverkäufer haben. Bitte klären Sie dies vor dem Einbau mit dem Fahrzeughersteller, Händler oder einer Fachwerkstatt. Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte für dieses Teil uns gegenüber bleiben davon unberührt.

GESETZLICHE GEWÄHRLEISTUNG. Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden. Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen oder nicht bestimmungsgemäß funktionieren. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten: kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises. In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr. Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land scannen Sie den QR-Code oder fragen Sie den Verkäufer: europa.eu/youreurope/garantien. Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten? 1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich. 2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug. Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.
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  • Bewertungen

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